Mitglied werden
Informationen für Mitglieder des USV Halle e. V.
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Delegiertenversammlung beschlossen
- Ab 1. Juli 1997 erfolgt die Beitragszahlung für Neuaufnahmen im Lastschrift verfahren
- die Sektionen können auf Beschluss ihrer Mitglieder zusätzlich Beiträge erheben
- Zur Inanspruchnahme ermäßigter Beiträge sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen
- Alle Änderungen der Personalien und Konten sind dem Verein umgehend mitzuteilen
- Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportbundes enthalten
- Wird der Mitgliedsbeitrag nicht rechtzeitig entrichtet, werden Mahngebühren erhoben
Der Austritt aus dem USV kann nur zum 30.06. und 31.12. eines Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich bei der Geschäftsstelle erklärt werden.
USV-Mitgliedsbeiträge ab 01.07.2012
Beitragsgruppen | Mitgliedsbeiträge
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Beitragsgruppe 1 Vollzahler | 150,00 € Jahresbeitrag |
Beitragsgruppe 2 (ermäßigt) (a) Rentner | 120,00 € Jahresbeitrag |
Beitragsgruppe 3 (ermäßigt) (a) Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | 90,00 € Jahresbeitrag |
Beitragsgruppe 4 (Familienbeiträge) (4a) Familien mit 3 Mitgliedern im USV (4b) Familien mit 4 Mitgliedern im USV (4c) Familien mit mindestens 5 Mitgliedern im USV | (4a) = 20%-Rabatt auf alle Vollzahler (4b) = 30%-Rabatt auf alle Vollzahler (4c) = 40%-Rabatt auf alle Vollzahler |
Bei der Anmeldung im USV ist eine einmalige, einheitlich für alle Beitragsgruppen, Aufnahmegebühr in Höhe von 12,00 € fällig.